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Finanzielle Entlastung bei Kinderwunsch

Finanzielle Entlastung der Kinderwunschpaare in Bayern

Seit dem 1. November 2020 wird die IVF– und ICSI– Behandlung in Bayern finanziell bei gesetzlich und privat versicherten, verheirateten und unverheirateten Paaren gefördert. Gleichgeschlechtliche Paare und Behandlungen mit Spendersamen erhalten leider keine Förderung. Wichtig ist: Der Antrag muss vor Behandlungsbeginn gestellt und auch genehmigt werden!

Alle Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zur Antragsstellung unter  der Website des ZBFS.

News

aus unserer Praxis

Öffnungszeiten während der Sommerferien

Liebe PatientInnen, In Bayern beginnen die Sommerferien. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine erholsame Zeit.Unsere Praxis bleibt wie gewohnt für Sie geöffnet und erreichbar!Buchen […]

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Feiertage im Mai

Liebe PatientInnen, In den kommenden Wochen stehen einige gesetzliche Feiertage, wie der 01.05., der 09.05. und der 20.05. vor der Tür. An diesen Feiertagen sind […]

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Warteliste Erstgespräche

Liebe PatientInnen, Weiterhin bestehen für unsere Erstgespräche längere Wartezeiten. Daher möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es die Möglichkeit gibt sich bei Terminbuchung online auf […]

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