Finanzielle Entlastung der Kinderwunschpaare in Bayern
Seit dem 1. November 2020 wird die IVF– und ICSI– Behandlung in Bayern finanziell bei gesetzlich und privat versicherten, verheirateten und unverheirateten Paaren gefördert. Gleichgeschlechtliche Paare und Behandlungen mit Spendersamen erhalten leider keine Förderung. Wichtig ist: Der Antrag muss vor Behandlungsbeginn gestellt und auch genehmigt werden!
Alle Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zur Antragsstellung unter der Website des ZBFS.