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Finanzielle Entlastung bei Kinderwunsch

Finanzielle Entlastung der Kinderwunschpaare in Bayern

Seit dem 1. November 2020 wird die IVF– und ICSI– Behandlung in Bayern finanziell bei gesetzlich und privat versicherten, verheirateten und unverheirateten Paaren gefördert. Gleichgeschlechtliche Paare und Behandlungen mit Spendersamen erhalten leider keine Förderung. Wichtig ist: Der Antrag muss vor Behandlungsbeginn gestellt und auch genehmigt werden!

Alle Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zur Antragsstellung unter  der Website des ZBFS.

News

aus unserer Praxis

Unser Vorgehen bei Covid im Winter 2023/2024

Unser aktuelles praxisinternes Vorgehen bei einer Covid-Infektion die Erkältungssaison hat begonnen… um Sie zu schützen, um Infektionen zu vermeiden und auch um den Praxisbetrieb aufrecht […]

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Achtung: Weihnachtsschließzeit

Vom 22.12.2023 bis einschließlich 07.01.2024 bleibt unsere Praxis geschlossen. Stimulationen können in der Regel ab dem 03.12.2023 nicht mehr begonnen werden.  Am 27.12.2023 sowie am […]

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‚Single-Mom‘-Behandlung

Wir bieten in unserer Praxis auch die Behandlung von alleinstehenden Frauen mit Kinderwunsch an!  Dafür einfach einen Beratungstermin ausmachen, bei dem wir Ihnen neben einem […]

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