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Kostenübersicht

Für Ihre Behandlungsplanung

Um Ihnen vorab eine Orientierungsmöglichkeit über Behandlungsplanung und zu erwartende Kosten zu geben, haben wir Ihnen die Behandlungskosten für einige Behandlungen aufgelistet.

 

  • Generell gilt: in den allermeisten Fällen werden mindestens Anteile Ihrer Behandlung durch die Krankenkassen erstattet. Hier gilt es Einiges zu beachten – wir stehen Ihnen beratend zur Seite und stellen Ihnen zum richtigen Zeitpunkt entsprechende Anträge oder Atteste aus. 
  • Wichtig für Sie: Vor einer Behandlung erfahren Sie von uns immer, wenn Kosten auf Sie zukommen und natürlich in welcher Höhe – Transparenz ist uns auch hier sehr wichtig. 
  • Sie erhalten entsprechende Verträge immer in schriftlicher Form.
  • Bei allen Fragen rund um das Thema Kosten beraten wir Sie persönlich in unserer Praxis
FAQ

Kostenübersicht

Behandlungskosten für gesetzlich versicherte Paare

Die ungewünschte Kinderlosigkeit ist eine anerkannte Krankheit. Deshalb werden die Behandlungskosten in Deutschland von den gesetzlichen Krankenkassen zu 50 % mitgetragen. Die anderen 50 % müssen von den betroffenen Paaren selbst gezahlt werden. Voraussetzung für die Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenkassen sind:

  • dass beide Partner miteinander verheiratet sind
  • das Lebensalter der Ehefrau zwischen 25 und 40 Jahre beträgt
  • das Lebensalter des Ehemanns zwischen 25 und 50 Jahre beträgt
  • bei keinem der Ehepartner eine Sterilisation durchgeführt wurde
  • dass kein Spendersamen verwendet wird

Um Ihnen vorab eine Orientierungsmöglichkeit über Behandlungsplanung und zu erwartende Kosten zu geben, haben wir im Folgenden die Behandlungskosten für (Insemination, IVF, ICSI) angegeben.

Eine Behandlung darf durchgeführt werden, die Kosten müssen jedoch selbst von dem Paar getragen werden, wenn

  • beide Partner nicht miteinander verheiratet sind
  • eine Sterilisation durchgeführt wurde
  • eine Behandlung mit Spendersamen durchgeführt wird
  • die Anzahl der von der Krankenkasse genehmigten Behandlungen überschritten wird
  • beide Partner in einer lesbischen Beziehung leben

Behandlungskosten für privat versicherte Paare

Die privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel alle Kosten für eine Kinderwunschbehandlung bei Ihren Versicherten, wenn

  • beide Partner miteinander verheiratet sind (gelegentlich auch bei unverheirateten Paaren)
  • über das 40. Lebensjahr der Frau hinaus, wenn die Chance auf eine Schwangerschaft größer als 15 % beträgt
  • bei keinem der Ehepartner eine Sterilisation durchgeführt wurde

Eine Behandlung darf durchgeführt werden, die Kosten müssen jedoch selbst von dem Paar getragen werden, wenn

  • beide Partner nicht miteinander verheiratet sind
  • eine Sterilisation durchgeführt wurde
  • eine Behandlung mit Spendersamen durchgeführt wird
  • die Krankenkasse die Kostenübernahme abgelehnt hat

Haben Sie Fragen oder Probleme mit der Kostenübernahme?
Wir helfen Ihnen gerne weiter: E-Mail: info@kinderwunsch-erlangen.de

Kosten für eine Insemination

Die Kosten für eine Inseminationsbehandlung mit dem Samen des Partners werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen/Beihilfe in der Regel vollständig oder anteilig übernommen. Die geplante Inseminationsbehandlung kann im natürlichen Zyklus oder nach hormoneller Stimulation erfolgen.

Daher können die Kosten für den Eigenanteil variieren je nach Verbrauch von Medikamenten, Anzahl der Untersuchungstermine und Anteil der Kostenübernahme durch die Versicherungsträger.

Die Kosten für die Insemination mit Spendersamen werden nicht von den Krankenversicherungen übernommen.

Wir beraten Sie immer vorab über die zu erwartenden Kosten.

IVF Behandlung

Wenn beide gesetzlich versichert sind

Drei Behandlungen der IVF werden zu 50 % übernommen. Die Eigenbeteiligung pro Behandlung (Behandlungskosten, Medikamente, Narkose) liegt bei etwa 1.500 – 1.700 €.

Sollte eine im Ultraschall nachgewiesene Schwangerschaft mit Fehlgeburt eingetreten sein, kann diese Behandlung wiederholt werden. Nach Geburt eines Kindes besteht erneut Anspruch auf 3 Behandlungen – unabhängig von der Anzahl vorausgehender Behandlungen.

Wenn die Behandlung nicht über die gesetzliche Versicherung abgerechnet wird

Private Krankenversicherungen orientieren sich an der Erfolgswahrscheinlichkeit für das Eintreten einer Schwangerschaft. Altersgrenzen für die Leistungen existieren nicht. Bei der IVF-Behandlung muss die Schwangerschaftschance in der Regel mindestens 15 % pro Behandlung betragen, damit Kosten getragen werden. Je nach Vertrag werden die Kosten aber nach eigenen Richtlinien erstattet. Eine Anfrage vor Behandlungsbeginn wird generell empfohlen. Die Beihilfe orientiert sich an den Vorgaben und Altersgrenzen der gesetzlichen Versicherung. Sie übernimmt 50 % des Beihilfenanteils der Kosten. Beihilfe Berechtigte müssen einen Behandlungsantrag bei der Beihilfestelle einreichen. Die Kosten richten sich individuell nach der Anzahl der behandelten Eizellen und dem Verbrauch der Medikamente. Sie sind außerdem davon abhängig, welche Kosten private Versicherungen/Beihilfestellen übernehmen. Wir besprechen dies individuell anhand Ihrer Situation und erstellen vorab einen genauen Kostenplan mit Ihnen

Wenn Sie beide in Bayern wohnen, dann fördert der Freistaat Ihre Behandlung mit bis zu 800 € (Infos unter diesem Link: www.zbfs.bayern.de )

ICSI Behandlung

Wenn beide gesetzlich versichert sind

Drei Behandlungen der ICSI werden zu 50 % übernommen. Die Eigenbeteiligung pro Behandlung (Behandlungskosten, Medikamente, Narkose) liegt bei etwa 1.700 – 2000 €.

Sollte eine im Ultraschall nachgewiesene Schwangerschaft mit Fehlgeburt eingetreten sein, kann diese Behandlung wiederholt werden. Nach Geburt eines Kindes besteht erneut Anspruch auf 3 Behandlungen – unabhängig von der Anzahl vorausgehender Behandlungen.

Wenn die Behandlung nicht über die gesetzliche Versicherung abgerechnet wird

Private Krankenversicherungen orientieren sich an der Erfolgswahrscheinlichkeit für das Eintreten einer Schwangerschaft. Altersgrenzen für die Leistungen existieren nicht. Bei der ICSI muss die Schwangerschaftschance in der Regel mindestens 15 % pro Behandlung betragen, damit Kosten getragen werden. Je nach Vertrag werden die Kosten aber nach eigenen Richtlinien erstattet. Eine Anfrage vor Behandlungsbeginn wird generell empfohlen. Die Beihilfe orientiert sich an den Vorgaben und Altersgrenzen der gesetzlichen Versicherung. Sie übernimmt in der Regel 25 % der Kosten. Beihilfe Berechtigte müssen einen Behandlungsantrag bei der Beihilfestelle einreichen. Die Kosten richten sich individuell nach der Anzahl der behandelten Eizellen und dem Verbrauch der Medikamente. Sie sind außerdem davon abhängig, welche Kosten private Versicherungen/Beihilfestellen übernehmen. Wir besprechen dies individuell anhand Ihrer Situation und erstellen vorab einen genauen Kostenplan mit Ihnen

Wenn Sie beide in Bayern wohnen, dann fördert der Freistaat Ihre Behandlung mit 900 € bis 1800 € (Infos unter
www.zbfs.bayern.de )

 

Kosten beim Einfrieren (Kryokonservierung) von befruchteten Eizellen aus IVF oder ICSI

  • Die Gefrierkonservierung von befruchteten Eizellen bei minus 196° C im Rahmen der IVF/ICSI-Behandlung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen. Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Kryokonservierung erfolgen, also z.B. ein Embryotransfer sowie begleitende notwendige Untersuchungen in diesem Zusammenhang sind ebenfalls keine Kassenleistung. Behandlungsversuche nach Kryokonservierung der Eizellen zählen dann allerdings auch nicht als IVF- Versuch bei den Krankenkassen und werden NICHT von den genehmigten Behandlungzyklen abgezogen.
  • Private Krankenversicherungen bieten die Erstattung dieser Kosten teilweise an. Allerdings werden die wesentlich kostengünstigeren Embryotransfers aus eingefrorenen Eizellen dann von der Versicherung als Behandlung gezählt, was für Versicherte ungünstig sein kann.